Unter der besonderen Berücksichtigung der Werbung für das Fachgebiet Medizin und
deren Werbungsrichtlinien hat sich medienDesign-nickel auf diesen Bedarf eingerichtet.
Seit Änderung der Vorschriften der Musterberufsordnung für Ärzte und Ärztinnen (MBO),
die §§ 27, 28 MBO, dürfen nun auch Ärzte im Internet mit einer eigenen Homepage werben.
- Für die Einrichtung einer informativen Homepage für Ärzte und Tierärzte sind nun keine besonderen Hürden
mehr vorhanden. Es gilt jedoch noch einige besonderen Regelungen und Empfehlungen zu beachten mit
denen wir vertraut sind. Das Recht und die Möglichkeiten von informativen Webseiten sind auf Ihrer Seite!